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Vorschlag für künftige Labels/Standards

Der Passivhaus Standard ist ursprünglich über das „funktionale Passivhaus“ definiert, bei welchem die Heizwärme über das ohnehin benötigte Lüftungssystem eingebracht werden kann. Dabei ist die bereitstellbare Heizleistung bei gegebener Personenbelegung und Luftmenge pro Person auf 10 W/m² begrenzt (Z.B. [Feist 2007]). Im Rahmen der Studien, welche Jürgen Schnieders auf dieser Tagung vorstellt [Schnieders 2012a] , wird deutlich, dass auch Gebäude mit wesentlich geringeren Heizlasten wirtschaftlich sinnvoll darstellbar sind. Für solche Bereiche (und für Fälle, bei denen explizit über das wirtschaftlich sinnvolle hinausgegangen wird, oder in Fällen in denen geringere Heizlasten, als in der Studie aufgezeigt, wirtschaftlich darstellbar sind) wird die Einführung eines neuen funktional begründeten Standards vorgeschlagen.

Wie schon beim Passivhaus soll auch hier ein ohnehin vorhandenes System zur Deckung des Jahresheizwärmebedarfes genutzt werden, um so die Investitionskosten für die Gebäudetechnik zugunsten höherer Investitionen in die Gebäudehülle zu reduzieren. In diesem Fall wird nicht das Lüftungssystem, sondern die Beleuchtung genutzt. Die Idee ist, das Gebäude während des überwiegenden Teils des Jahres mit effizientest möglicher Technik zu beleuchten und im Heizlastfall stattdessen ein ineffizienteres, zusätzliches Beleuchtungssystem (Halogenstrahler, Effizienzklasse C) zu nutzen. Die zusätzlichen Investitionskosten dürften in niedrigem Rahmen bleiben, da lediglich statt Aus-/Wechselschaltern Serienschalter, anstelle von dreiadrigem 5-adriges Kabel und an den Lampen eine separat schaltbare Brennstelle mehr benötigt würden. Dieser Standard kann wie folgt definiert werden:

„Das Kriterium gilt als erfüllt, wenn die verbleibende Heizlast durch die temporäre Verwendung einer ineffizienten elektrischen Beleuchtung auf der Basis von Halogenleuchtmitteln (Energieeffizienzklasse C) bereitgestellt werden kann. Dabei orientiert sich die Beleuchtungsstärke an eingeführten Normen“.

Herleitung der Heizlast

Maximale Heizlast = Beleuchtungsstärke * Bezugsgröße * Beleuchtungseffizienz * Einschaltdauer

PHmax = 150 lx * 1 m² * 20 lm/W * 2/3 d/d = 5 W/m²

Dabei wird angenommen, dass die Bewohner 8 Stunden pro Tag schlafen und in diesen Stunden das Licht ausgeschaltet bleibt, da es als störend empfunden werden würde. Durch die angenommene Vereinfachung ergibt sich ein willkommener Puffer, welcher die Behaglichkeit auch während besonders lang anhaltender Kälteperioden sicherstellen kann und zudem eine kleine „Anheizreserve“ darstellt. Für diesen Standard wird der Name Passivhaus 2.0 vorgeschlagen.

Abbildung 6 zeigt, in welchen Regionen der Welt funktionale Passivhäuser bzw. funktionale Passivhäuser 2.0 nach o.g. Studien wirtschaftlich sind. Schwarz sind Bereiche, in denen keine Heizlast vorliegt, in roten Bereichen sind funktionale Passivhäuser unter den gegebenen Annahmen nicht wirtschaftlich. Durch die weiteren Vereinfachungen der Gebäudetechnik im Passivhaus 2.0 kann erwartet werden, dass sich die Grenzen der Wirtschaftlichkeit dieses Konzeptes weiter nach Norden verschieben. Dies sollte Gegenstand weiterer Untersuchungen sein. In weiten Bereichen in denen das Passivhaus 2.0 wirtschaftlich ist, liegt ein Kühlbedarf vor, der eine aktive Kühlung mittels Wärmepumpenanlage erforderlich macht. In diesen Bereichen sollte die dann ohnehin vorhandene Wärmepumpe auch zum Heizen genutzt werden.


Abbildung 6: Regionen, in denen das Referenzgebäude als Passivhaus bzw. Passivhaus 2.0 wirtschaftlich ist.
In schwarzen Bereichen liegt die Heizlast unter 0,5 W/m² und ist damit marginal.


Für Gebäude, die, nach den oben erläuterten Berechnungsregeln mehr Primärenergie produzieren als sie verbrauchen werden zusätzlich die Label Passivhaus plus und Passivhaus 2.0 plus vorgeschlagen.



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