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Passivhaus für Kommunen

Herzlich Willkommen im neuen Bereich „Passivhaus für Kommunen“ auf Passipedia!

Dieser Bereich bietet speziell auf kommunale Entscheidungsträger, die nach Lösungen zur Verbesserung des Klimaschutzes in Ihrer Kommune suchen,
zugeschnittene Informationen zur Gebäudeenergieeffizienz. Nehmen Sie sich Zeit für einen Besuch!


(Foto: Ein ganzer Stadtteil im Passivhaus-Standard: die neue Bahnstadt in Heidelberg. )




Kommunaler Klimaschutz

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Klimaschutz geht uns alle an. Langfristig müssen wir unseren Energieverbrauch signifikant senken, um effektiven Klimaschutz zu betreiben. Das heißt, der effiziente Einsatz der verfügbaren Energie und Energieeinsparungen haben höchste Priorität. Städte und Kommunen sind dabei wichtige Akteure, denn Klimaschutz beginnt lokal – bei jedem Einzelnen, in jeder einzelnen Kommune, in jeder einzelnen Region.

Der Anteil des Energieverbrauchs der Gebäude am Gesamtenergieverbrauch beträgt im europäischen Durchschnitt etwa 40 %. Deshalb haben signifikante Verbesserungen in der Energieeffizienz der Gebäude deutliche Auswirkungen auf die energetische Gesamtbetrachtung einer Stadt, einer Gemeinde oder eines Stadtbezirks. Wegen der langen Lebensdauer der Gebäude ist ein konsequentes Vorgehen hierbei besonders wichtig.

Das Passivhaus Institut setzt sich seit mehr als 20 Jahren für die Verbreitung des Passivhaus-Standards ein, mit dem im Neubaubereich Verbesserungen von 40 - 75 % und bei Sanierungen Verbesserungen von 75 - 95 % beim Gesamtenergieverbrauch erreicht werden können.

Das Passivhaus Institut hat folgende 10 Punkte erarbeitet, die als Umsetzungshilfe dienen sollen, kommunalen Klimaschutz im Gebäudebereich wirkungsvoll voranzubringen:

  1. Eigene Neubauten der Stadt / Kommune werden nur noch im Passivhaus-Standard errichtet. Erneuerbare Energien sind nach Möglichkeit einzusetzen: zusätzlicher Ausbau des Gebäudes mit erneuerbaren Energieerzeugern zum „Passivhaus Plus“ (mit vollständig nachhaltiger Versorgung) oder „Passivhaus Premium“ (mit Überschuss an erzeugter Energie aus regenerativen Quellen). Das gilt auch für angemietete Neubauten. In allen Fällen wird ein Bedarf für Heizen und Kühlen von jeweils unter 15 kWh/m²Jahr angestrebt. Sanierungen von eigenen oder angemieteten Gebäuden werden nur noch mit passivhaus-tauglichen Komponenten durchgeführt (EnerPHit- bzw. Faktor-10-Sanierung). Auch bei Sanierungen sind erneuerbare Energien zu berücksichtigen.
  2. Städtische Grundstücke werden nur noch mit der Auflage verkauft, dass dort unter Integration von erneuerbaren Energien nach dem Passivhaus-Standard gebaut oder mit Passivhaus-Komponenten saniert wird. Entsprechende Nachweise (z.B. eine Vorplanung mit PHPP) sind vorzulegen.
  3. Die kommunale Stadtplanung ist klimagerecht. Es werden die topographische Situation, Orientierung zur Sonne, Hauptwindrichtung, Kompaktheit und Verschattung berücksichtigt. Ergänzt wird dies durch entsprechende Vorgaben bezüglich Haustechnik und energetischer Versorgung.
  4. Stadteigene Wohnungsunternehmen werden dazu verpflichtet, ihre neuen Gebäude im Passivhaus-Standard zu errichten und ihren Bestand mit Passivhaus-Komponenten mit der Integration von erneuerbaren Energien zu sanieren.
  5. Die Stadt / Kommune schafft ein eigenes (städtisches) finanzielles Anreizprogramm für kommunale Investoren und private Hausbesitzer, um diese dazu zu motivieren, sich durch Bauen im Passivhaus-Standard und Sanieren mit Passivhaus-Komponenten und dem Einsatz von erneuerbaren Energien am Klimaschutz zu beteiligen.
  6. Eine Qualitätssicherung durch sogenannte Meilensteinprüfungen wird eingeführt: Genehmigungsplanung, Ausführungsplanung, erster Baustellentermin (am Ende der Rohbauphase), zweiter Baustellentermin (nach Fertigstellung der luftdichten Gebäudehülle), Fertigstellung, Abgleich der messtechnischen Protokolle und unabhängige Zertifizierung. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass der geforderte Standard auch tatsächlich eingehalten wird.
  7. Klimaneutrale Quartiere im Passivhaus-Standard werden als Pilotprojekte entwickelt.
  8. Informationsveranstaltungen und Weiterbildungsmaßnahmen werden angeboten, die Investoren, Bauherren und Immobilienbesitzer (gewerblich und privat), Bewohner, Architekten, Handwerker, ortsansässige Unternehmer, Stadtplaner und politische Entscheidungsträger aufklären bzw. trainieren. Beratung vor Erteilung einer Baugenehmigung wird zur Pflicht. Entsprechende Beratungsstellen werden eingerichtet.
  9. Der Einsatz von energiesparenden Haushaltsgeräten und Geräten der Haustechnik sowie der Austausch von Stromfressern wird durch entsprechende Maßnahmen, wie z.B. Aufklärungskampagnen oder finanzielle Anreize, unterstützt.
  10. Im Stadtmarketing wird eine einheitliche Kommunikation zum Bauen im Passivhaus-Standard und dem Einsatz von erneuerbaren Energien verankert. Kampagnen zu diesem Thema werden durchgeführt. Um die Breitenwirkung zu erhöhen, wird der Energieverbrauch von einzelnen Gebäuden exemplarisch verfolgt und veröffentlicht.

Das Passivhaus Institut ist davon überzeugt, dass diese Maßnahmen in ihrem Zusammenspiel signifikant zur Reduzierung des Energieverbrauchs und der Treibhausgasemission im Gebäudesektor beitragen und die kommunalen Kassen nachhaltig entlasten. Es gibt deutschland- und europaweit zahlreiche Beispiele von Städten und Kommunen, die diese Prinzipien bereits heute voll oder zum Teil umsetzen und so profitabel ihren Teil zum Schutz unseres Klimas beitragen. Dieses Papier soll weitere Städte und Kommunen ermuntern, eine Reform des Gebäudesektors auch auf ihrem Gebiet zu initiieren – denn Klimaschutz geht uns alle an.

(Basiert auf Positionspapier des Passivhaus Instituts zum Einsatz von Passivhaus-Technologie als Beitrag zum kommunalen Klimaschutz im Gebäudebereich von Wolfgang Feist, März 2014)

Die alleinige Verantwortung für den Inhalt der Passipedia liegt bei den AutorInnen.
Diese Artikel wurden im Rahmen von EU-Projekten erstellt und sind mit einem entsprechenden Projektlogo gekennzeichnet.
Sie geben jedoch nicht unbedingt die Meinung der Europäischen Union wieder. Weder die EACI noch die Europäische Kommission übernehmen Verantwortung für jegliche Verwendung der darin enthaltenen Informationen.


Vorschlag für zukünftige Förderpolitik

  • - Gelegenheiten nutzen: „Wenn schon, denn schon“.
  • - Entscheidend ist die Qualität und weniger der Zeitpunkt!
  • - Förderung von Einzelmaßnahmen stärken.
  • - Verbesserung des Bestands sukzessive über Einzelmaßnahmen / Förderung von Einzelmaßnahmen
  • - Unterstützung der Bauherren durch Passivhaus-Planer und Passivhaus-Handwerker.
  • - Förderung der Qualitäts-Sicherung durch neutrale Instanz.

Siehe auch

Übersicht der Passipedia-Artikel, die im Rahmen des Projekts PassREg verfasst wurden

Übersicht der Passipedia-Artikel über Passivhaus für Kommunen - folgt in Kürze!

kommunen.1541062422.txt.gz · Zuletzt geändert: 2018/11/01 09:53 von cblagojevic