Diese Seite bietet eine Übersicht über die Änderungen der Gebäudekriterien. Diese werden zudem im jeweiligen Kriterien-Dokument beschrieben.
Diese Fassung der Gebäudekriterien tritt gleichzeitig mit der Veröffentlichung der PHPP-Version 10 in Kraft. Das deutsche PHPP 10 wurde am 15. September 2021 veröffentlicht. Da Fassungen des PHPP 10 in weiteren Sprachen erst in zeitlichem Abstand nachfolgend veröffentlicht werden, treten für die Nutzer dieser PHPP-Sprachversionen dann jeweils die neuen Gebäudekriterien erst später in Kraft.
Relevante Änderungen gegenüber der vorher gültigen Version werden im Abschitt 1 der Gebäudekriterien beschrieben.
Seit fast 20 Jahren bieten die Passivhaus-Kriterien eine Leitlinie für ausgezeichnete Energieeffizienz, Wirtschaftlichkeit und behaglichen Wohnkomfort. Im parallel aufgebauten Qualitätssicherungssystem wurden inzwischen Passivhäuser mit über 1 Mio. Quadratmeter Wohn- und Nutzfläche zertifiziert. Im Laufe der Jahre wurden die Kriterien vor dem Hintergrund der gewonnenen Erfahrungen mehrmals behutsam angepasst und erweitert - jedoch ohne die Grundprinzipien zu verändern. So wurden im Jahr 2010 die EnerPHit-Kriterien für die Altbaumodernisierung mit Passivhaus-Komponenten eingeführt. Gleichzeitig mit der Veröffentlichung des PHPP 9 trat im April 2015 ein weiteres Update der Kriterien in Kraft. Die wichtigsten der umfangreichen Neuerungen werden im Folgenden beschrieben:
Das Passivhaus Institut hat ein neues Primärenergie-Bewertungssystem entwickelt, das die zukünftige Energieversorgung rein aus erneuerbaren Quellen vorwegnimmt. Dieses System wurde in die Kriterien übernommen und ersetzt die bisherige Bewertung nach nicht erneuerbarer Primärenergie (PE). Für eine Übergangszeit kann das alte Verfahren optional weiterhin angewendet werden.
Je nach Höhe des PER-Bedarfs und der Erzeugung erneuerbarer Energie können Passivhäuser und EnerPHit-Modernisierungen in eine von drei Klassen eingestuft werden. Für „Premium“ sind ein besonders niedriger PER-Bedarf (effiziente Haustechnik) sowie ein hohes Maß an Erzeugung erneuerbarer Energien erforderlich. Für die „Classic“ Einstufung entsprechen die Kriterien in etwa den bisherigen Standards. Die Anforderungen an den Heiz- und Kühlbedarf sind jedoch bei allen Klassen gleich.
Auf Basis umfangreicher wissenschaftlicher Voruntersuchungen wurden die Kriterien so angepasst, dass sie nun ohne Einschränkung für alle Energiestandards und Gebäudetypen weltweit in jedem Klima anwendbar sind (d.h. für Passivhaus, EnerPHit und Energiesparhaus, sowie für Wohn- und Nichtwohngebäude).
Die Gebäudekriterien des Passivhaus Instituts, die bisher aus drei Dokumenten bestanden (PH-Wohngebäude, PH-Nichtwohngebäude, EnerPHit), wurden zu einem Dokument zusammengeführt. Dabei wurden sie vollständig überarbeitet und übersichtlich gegliedert. Das bisherige externe Dokument der sogenannten „Weichen Kriterien“ entfällt. Diese Anforderungen wurden präziser definiert und in die eigentlichen Kriterien integriert.
Die Gebäudekriterien des Passivhauses Instituts wurden um den neuen Standard „PHI-Energiesparhaus“ ergänzt. Die Anforderungen sind etwas geringer, als an ein Passivhaus. Der Standard zielt auf Gebäude mit schwierigen Grundvoraussetzungen wie z.B. sehr kleine Einfamilienhäuser in stark verschatteter Lage. Die zweite Anwendung sind Gebäude, die wegen ungeplanter Abweichungen in der Bauausführung den Passivhaus-Standard knapp verfehlen z.B. wegen einer etwas zu schlechten Luftdichtheit.
Die energetische Gebäudeplanung und der Nachweis der Einhaltung der Kriterien erfolgt wie gewohnt mit dem Passivhaus-Projektierungspaket (PHPP). Die Kriterien sind ins deutsche und englischsprachige PHPP 9 integriert. PHPP 9-Versionen in weiteren Sprachen werden folgen. Die neuen Kriterien treten jeweils mit der Veröffentlichung des PHPP 9 in der Sprache des Nutzers in Kraft.
2015_02_Gebäudekriterien: Neuerungen ab PHPP9
Übersicht der Passipedia-Artikel zu Gebäudezertifizierung