In diesem Kapitel werden die wesentlichen Aufgaben der Qualitätssicherung im Zuge der Bauüberwachung bis hin zur Abnahme zusammengestellt. Es muss sichergestellt werden, dass auf der Baustelle auch das gebaut wird, was in der Planung, insbesondere den Ausführungsplänen und den Leistungsbeschreibungen, enthalten ist. Dabei müssen die allgemein anerkannten Regeln der Technik und die einschlägigen Vorschriften eingehalten werden. Insbesondere bei innovativen Projekten geht die Anforderung insofern noch darüber hinaus, als dass Konstruktionen und Techniken eingebaut werden, die noch nicht in Normen gefasst sind. Die Besonderheiten energieeffizienter Gebäude und ihrer Konstruktionen werden in den folgenden Kapiteln ausführlich mit einem möglichst hohen Praxisbezug dargestellt und können als Grundlage für viele Lösungen gewählt werden. Es ist aber wichtig, dass seitens des Planers ein Abgleich mit den weiteren Regeln der Technik durchgeführt wird. Gegenüber dem Bauherrn sollte bei innovativen Lösungen seitens des Planers Vorteile und Risiken umfassend dargestellt werden. Im Gegenzug wird der Bauherr den Planer von darüber hinaus gehender Gewährleistung freistellen. Dies sollte sorgfältig in schriftlicher Form geschehen. Sinnvoll ist in einem ersten Schritt die Einbeziehung dieser Aspekte in die Baubeschreibung, die vom Bauherrn gegengezeichnet wird.
Besondere Qualitätssicherungsaspekte werden in den folgenden Kapiteln dargestellt: