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grundlagen:bauphysikalische_grundlagen:heizlast

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   * Die ermittelten Heizlasten müssen "auf der sicheren Seite" liegen, d.h. die behagliche Beheizbarkeit der so projektierten Häuser **muss** gewährleistet sein.   * Die ermittelten Heizlasten müssen "auf der sicheren Seite" liegen, d.h. die behagliche Beheizbarkeit der so projektierten Häuser **muss** gewährleistet sein.
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   * Die ermittelten Heizlasten sollten andererseits keine übermäßigen Sicherheitsreserven enthalten, weil sonst der bauliche und technische Aufwand unangemessen hoch wird und die spezifischen Vorteile der Gebäude mit sehr kleinen Heizlasten nicht zur Geltung kommen.   * Die ermittelten Heizlasten sollten andererseits keine übermäßigen Sicherheitsreserven enthalten, weil sonst der bauliche und technische Aufwand unangemessen hoch wird und die spezifischen Vorteile der Gebäude mit sehr kleinen Heizlasten nicht zur Geltung kommen.
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   * Wenn möglich, sollte das Verfahren einfach handhabbar sein, und   * Wenn möglich, sollte das Verfahren einfach handhabbar sein, und
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   * die erforderlichen Randbedingungen für den Auslegungsfall sollten auf einfache Weise verfügbar gemacht werden können. Naheliegend wäre es daher zunächst, die vorhandenen Normen zur Ermittlung der Raumheizlast [EN 12831] einzusetzen. Es zeigte sich aber in der Praxis sehr schnell, dass das dort normierte Verfahren bei hocheffizienten Gebäuden wie dem Passivhaus zu extrem überdimensionierten Auslegungen führt. Die Ursachen dafür sind (neben im Grundsatz leicht änderbaren „Besonderheiten“, die nicht das Verfahren, aber seltsam gewählte Zusatzbedingungen betreffen, wie beispielsweise, dass U-Werte von Außenbauteilen immer mit mindestens 0.3 W/(m<sup>2</sup>K) angesetzt werden müssen):   * die erforderlichen Randbedingungen für den Auslegungsfall sollten auf einfache Weise verfügbar gemacht werden können. Naheliegend wäre es daher zunächst, die vorhandenen Normen zur Ermittlung der Raumheizlast [EN 12831] einzusetzen. Es zeigte sich aber in der Praxis sehr schnell, dass das dort normierte Verfahren bei hocheffizienten Gebäuden wie dem Passivhaus zu extrem überdimensionierten Auslegungen führt. Die Ursachen dafür sind (neben im Grundsatz leicht änderbaren „Besonderheiten“, die nicht das Verfahren, aber seltsam gewählte Zusatzbedingungen betreffen, wie beispielsweise, dass U-Werte von Außenbauteilen immer mit mindestens 0.3 W/(m<sup>2</sup>K) angesetzt werden müssen):
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   * Innere Wärmequellen und die gerade bei sehr tiefen Außentemperaturen bedeutenden solaren Energiebeiträge werden in der Norm nur unzureichend berücksichtigt. Gerade bei Gebäuden mit sehr geringer Heizlast spielen diese freien Wärmen jedoch auch im Auslegungsfall eine bedeutende Rolle. „Keine inneren Lasten“ gibt es nur, wenn auch keine Nutzer anwesend sind und damit auch nur geringere Anforderungen zu stellen sind. Sind Nutzer anwesend, die Komfortansprüche erheben, so gibt es regelmäßig auch innere Wärmequellen; möglicherweise in geringer Höhe, aber nicht mit dem Ansatz „Null“. Das bedingt gerade bei Gebäuden mit guter Dämmung einen entscheidenden Unterschied.   * Innere Wärmequellen und die gerade bei sehr tiefen Außentemperaturen bedeutenden solaren Energiebeiträge werden in der Norm nur unzureichend berücksichtigt. Gerade bei Gebäuden mit sehr geringer Heizlast spielen diese freien Wärmen jedoch auch im Auslegungsfall eine bedeutende Rolle. „Keine inneren Lasten“ gibt es nur, wenn auch keine Nutzer anwesend sind und damit auch nur geringere Anforderungen zu stellen sind. Sind Nutzer anwesend, die Komfortansprüche erheben, so gibt es regelmäßig auch innere Wärmequellen; möglicherweise in geringer Höhe, aber nicht mit dem Ansatz „Null“. Das bedingt gerade bei Gebäuden mit guter Dämmung einen entscheidenden Unterschied.
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   * Gebäude mit sehr kleinen Heizlasten haben regelmäßig sehr hohe Gebäudezeitkonstanten (mehr als 5 und bis über 30 Tage). Dadurch werden kurzzeitige extreme Wetterbedingungen für das Passivhaus unbedeutend (das Gebäude geht praktisch darüber hinweg) und die Auslegungsparameter beziehen sich eher auf längere Zeitperioden. Diese Tatsache war auch den Verfassern älterer Normwerke (wie DIN 4701) bereits bekannt, wurde aber nicht auf Gebäude mit sehr langen Zeitkonstanten ausgedehnt und schließlich sogar in der neueren Normung gar nicht mehr berücksichtigt.   * Gebäude mit sehr kleinen Heizlasten haben regelmäßig sehr hohe Gebäudezeitkonstanten (mehr als 5 und bis über 30 Tage). Dadurch werden kurzzeitige extreme Wetterbedingungen für das Passivhaus unbedeutend (das Gebäude geht praktisch darüber hinweg) und die Auslegungsparameter beziehen sich eher auf längere Zeitperioden. Diese Tatsache war auch den Verfassern älterer Normwerke (wie DIN 4701) bereits bekannt, wurde aber nicht auf Gebäude mit sehr langen Zeitkonstanten ausgedehnt und schließlich sogar in der neueren Normung gar nicht mehr berücksichtigt.
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   * Die raumweise Ermittlung der Heizlast ist schon bei konventionellen Gebäuden mit hohen Unsicherheiten behaftet, die daraus resultieren, dass schon bei relativ kleinen Temperaturdifferenzen zwischen den Räumen die inneren Wärmeströme bedeutender sein können als die Wärmeverluste nach außen. Dieser Effekt verstärkt sich im Passivhaus noch entscheidend. Aus diesem Grund **macht die raumweise Ermittlung der Heizlast in Passivhäusern in der Regel keinen Sinn**; eine wohnungs- oder gebäudeweise Berechnung ist zuverlässiger und in der Regel ausreichend. Genauere Untersuchungen dazu finden sich in [AkkP 25].   * Die raumweise Ermittlung der Heizlast ist schon bei konventionellen Gebäuden mit hohen Unsicherheiten behaftet, die daraus resultieren, dass schon bei relativ kleinen Temperaturdifferenzen zwischen den Räumen die inneren Wärmeströme bedeutender sein können als die Wärmeverluste nach außen. Dieser Effekt verstärkt sich im Passivhaus noch entscheidend. Aus diesem Grund **macht die raumweise Ermittlung der Heizlast in Passivhäusern in der Regel keinen Sinn**; eine wohnungs- oder gebäudeweise Berechnung ist zuverlässiger und in der Regel ausreichend. Genauere Untersuchungen dazu finden sich in [AkkP 25].
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   * Der in der Heizlastberechnung übliche Bezug auf das Innenmaß der Raumumfassungsflächen vernachlässigt Wärmebrückenwirkungen in unzulässiger Weise und liegt außerdem quer zur gesamten übrigen üblichen Verfahrensweise, in der sich inzwischen überall die Verwendung der Außenmaße durchgesetzt hat.    * Der in der Heizlastberechnung übliche Bezug auf das Innenmaß der Raumumfassungsflächen vernachlässigt Wärmebrückenwirkungen in unzulässiger Weise und liegt außerdem quer zur gesamten übrigen üblichen Verfahrensweise, in der sich inzwischen überall die Verwendung der Außenmaße durchgesetzt hat. 
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grundlagen/bauphysikalische_grundlagen/heizlast.txt · Zuletzt geändert: 2024/03/18 11:48 von wolfgang.hasper@passiv.de