Im Blatt U-Werte werden alle wärmeabgebenden Bauteile mit ihren Schichtaufbauten und den jeweiligen Wärmeleitfähigkeiten aufgeführt. Die Berechnung erfolgt streng nach EN 6946 (Hintergründe auf den Passipedia-Seiten zum U-Werte im PHPP).
Vorgehensweise bei der Zertifizierung von Passivhäusern
Für die Zertifizierung von Passivhäusern muss laut Zertifizierungskriterien für jeden verwendeten Dämmstoff bzw. jedes Bauprodukt ein Nachweis eingereicht werden, aus dem hervorgeht, welche Wärmeleitfähigkeit (Lambda-Wert) der Baustoff besitzt. Für Passivhäuser in Deutschland ist hierzu gemäß DIN V 4108-4 der deutsche Bemessungswert zu verwenden. Für die Zertifizierung von Passivhäusern in anderen Ländern ist der jeweilige, per nationaler Norm für die Berechnung von Gebäudeenergiebilanzen festgelegte Lambda-Wert zu verwenden. Falls es keine nationale Regelung gibt, kann eine Wärmeleitfähigkeit angesetzt werden, die von einer unabhängigen Stelle geprüft und bestätigt wurde. So kann im Ausland z.B. die Wärmeleitfähigkeit, die das CE-Kennzeichen bescheinigt, für das PHPP verwendet werden. Werden Produkte eingesetzt, die vom PHI als passivhausgeeignete Komponente zertifiziert sind, so müssen immer die Kennwerte aus dem PHI-Zertifikat verwendet werden.